Energie- und Klimamesse in Dittebrunn 02.+ 03.03.2024

im Marienbachzentrum von 10-18 Uhr, Eintritt frei

Informationen zum Programm, zu den Fachvorträgen und allen Ausstellern unter www.dittelbrunn.de/kem

 

Gewerbeschau in Oerlenbach vom 16. - 17.03.2024 (mit Verkauf)

in der Wilhelm-Hegler-Halle von 11-18 Uhr

Eintritt frei an allen Tagen, täglich Mittagessen, Kaffeebar & Snacks.

 

Bild2 Gewerbeschau Oerlenbach Christian Bayer
Bildquelle: Christian Bayer, Gewerbekreis Oerlenbach

 

Kampagne "Mach hier dein Ding" des Landkreises Schweinfurt
Der Landkreis Schweinfurt und die Gemeinden des Oberen Werntals punkten mit interessanten Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, spannenden Jobs, attraktiven Branchen und Arbeitgebern. Zugleich lässt es sich hier hervorragend leben, wohnen und die Freizeit genießen. Hier bietet sich die Chance, Familie, Freunde und Job unter einen Hut zu bringen. Landkreis Schweinfurt – Oberes Werntal - mach‘ hier dein Ding!

Die Seite bietet Ihnen Informationen zu Möglichkeiten der Ausbildung - Praktikum - Weiterbildung und Studium.
Auch gibt eine interaktive Karte einen Überblick über Arbeitgeber aus der Region.
Des Weiteren erfahren Sie Unterstützung und Informationsangebote zu den Themen Wohnen - Familie - Action und Unterhaltung.
Sowie auch Insider-Tipps, wo es bei uns am Schönsten ist. Also: reinschauen lohnt sich!

Über diesen Link gelangen Sie zur Startseite "Mach hier dein Ding - Karriere mit Heimvorteil"

 

Erfahrungen der Job-Bloggerin sind online
2019 war Melissa Job-Bloggerin im Landkreis Bad Kissingen und postete ihre Erlebnisse auf Instagram https://www.instagram.com/jobblogger/ 
Auch berichtete sie darüber im Blog http://www.jobblogger-kg.de/

 Bloggerin Melissa homepage

 Bloggerin Logo 

 Kurz erklärt: Die Initiative „JobBlogger“  

   „JobBlogger“ ist eine Initiative des Landkreises Bad Kissingen und verknüpft die Themen  
   Berufsorientierung und Fachkräftenachwuchs mit Standortmarketing.

   Mithilfe moderner Medien (Blog, Instagram, Facebook etc.) präsentiert sich der Landkreis 
   Bad Kissingen als aufgeschlossene, innovative Region, die auch für jüngere Zielgruppen 
   interessant ist und mit hervorragenden Berufswahlangeboten und Freizeitmöglichkeiten 
   punkten kann. 
       

   Teilnehmende Unternehmen und Einrichtungen sind unter www.jobblogger-kg.de gelistet. 
   Für die Projektpartner hat die Aktion zahlreiche Vorteile – unter anderem authentische PR
   für das eigene Unternehmen und dadurch die Akquise neuer Fachkräfte, Kunden oder
   Gäste. Schon ab der Vorbereitungsphase fand das Projekt „JobBlogger“ großen Anklang
   und stieß auf enormes Interesse vonseiten der Wirtschaft. 
   In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für den Landkreis nur logisch für die Berufschancen
   in der Region zu werben. Gleichzeitig hat der Landkreis viel an Freizeitmöglichkeiten zu
   bieten  ganz im Sinne der Work-Life-Balance.
  „Dieses Gesamtpaket wollen wir vermarkten und noch mehr ins Bewusstsein der 
  Bevölkerung rücken. Wir sind uns sicher,
dass wir mit ‚JobBlogger‘ auf dem richtigen Weg in
  Sachen innovatives Standortmarketing sind“, so Landrat Thomas Bold.

 

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Amt für Ländliche Entwicklung bietet finanzielle Unterstützung an

Eine gute Grundversorgung steigert die Lebensqualität für die Menschen in Dörfern enorm. Die Dorferneuerung fördert deshalb bestehende und neue Kleinstunternehmen wie Dorfladen, Bäcker und Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Dann kann eine Förderung mit bis zu maximal 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Förderung kann höchstens 200.000 Euro betragen. Es gelten die Regelungen für De-minimis-Bei­hilfen (Gewerbe).

Weitere Voraussetzungen zur Förderung von Kleinstunternehmen sind:

  • Die Förderung des Kleinstunternehmens erfolgt im Rahmen einer Dorferneuerung.
  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter und der erzielte Jahresumsatz liegt unter 2 Mio. Euro.
  • Der Antragsteller muss die erforderliche Qualifikation für die Führung nachweisen.
  • Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nachgewiesen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gewährleistet.
  • Die Vorhaben dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Das Unternehmen muss eigenständig sein und Güter oder Dienstleistungen der Grundversorgung erbringen.

Laden Sie hier die ausführliche Broschüre zur Förderung für Kleinstunternehmen herunter.